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Was Sie nach Ankunft am Reiseziel tun können

Rechtsvorschriften und Gesetze

Beachten Sie die Regeln und Gesetze Ihres Urlaubslandes. Denken Sie daran, dass Sie sich als Gast in einem fremden Land befinden. Hier gelten nur die Rechtsvorschriften des betreffenden Landes, die erheblich von deutschen Gesetzen abweichen können. Auch deutsche Auslandsvertretungen haben bei ihrer Tätigkeit Recht und Gesetz des Gastlandes zu respektieren.

Was Sie vermeiden sollten

Meiden Sie nachts unbeleuchtete Straßen. Nehmen Sie, wenn Sie ausgehen, nur soviel Bargeld mit, wie unbedingt erforderlich. Bei einem bewaffneten Raubüberfall ist es in der Regel sicherer, keinen Widerstand zu leisten.
In der Nähe von militärischen Einrichtungen sollten Sie im Zweifel lieber nicht fotografieren und auch Ihr Fernglas nicht benutzen.
Nehmen Sie keine Drogen: Viele Länder sehen für Drogenvergehen schwerste Strafen vor. Im schlimmsten Fall droht die Todesstrafe. Seien Sie äußerst misstrauisch, wenn Sie gebeten werden, verschlossene Gepäckstücke oder Päckchen mitzunehmen, deren Inhalt Sie nicht genau kennen. Beachten Sie, dass in vielen Ländern wesentlich strengere Regeln für den Erwerb und Konsum von Alkohol gelten als in Deutschland.
Falls Sie (verschreibungspflichtige) Medikamente mit sich führen, erkundigen Sie sich vorher, ob die Einfuhr in Ihrem Reiseland erlaubt ist ( z.B. Beruhigungsmittel, Psychopharmaka, starke Schmerzmittel u.a.).

Achten Sie auf den Verkehr und vermeiden Sie Verkehrsverstöße

In vielen Ländern werden Verkehrsverstöße mit hohen Geldstrafen geahndet, die oft auf der Stelle gezahlt werden müssen. Ausländische Touristen erfahren keine bevorzugte Behandlung. Halten Sie sich deshalb genau an die geltenden Verkehrsregeln. Sollten Sie eines Vergehens beschuldigt werden, ist häufig die Festnahme die direkte Folge. Bestehen Sie darauf, sofort die zuständige deutsche Vertretung von Ihrer Festnahme zu unterrichten. Sie haben ein durch die so genannte Wiener Konvention verbürgtes Recht darauf, sich im Falle einer Festnahme mit der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Verbindung setzen zu können. Der Konsularbeamte wird umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen, Ihnen im Bedarfsfall eine Rechtsanwaltsliste übermitteln und gegenüber den örtlichen Behörden auf eine ordnungsgemäße Behandlung bestehen. Einflussnahme auf das Strafverfahren an sich ist den Botschaften und Konsulaten nicht möglich.

Verhalten bei Diebstahl

Nach einem Diebstahl von Pässen, Papieren, Bargeld oder sonstigen Wertsachen wenden Sie sich umgehend an die nächstgelegene Polizeistation, zeigen den Diebstahl an und lassen sich eine Kopie der Diebstahlsmeldung aushändigen. Versicherungen bestehen grundsätzlich auf der Vorlage der polizeilichen Verlustmeldung, wenn der Schaden ersetzt werden soll. Im Falle eines Passverlustes benötigen Sie zur Beantragung eines Passersatzes den Polizeibericht und Passfotos.

Zollvorschriften

Seien Sie vorsichtig mit dem Kauf von Urlaubssouvenirs. Immer noch tragen Millionen von Touristen jedes Jahr mit ihrem Andenkenkauf zum Raubbau an vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten bei, obwohl der Handel mit diesen Naturprodukten in den meisten Ländern verboten ist. Auch die Ausfuhr von Antiquitäten, archäologischen Fundstücken und ähnlichem ist in vielen Ländern unter Androhung hoher Strafen verboten. Verlassen Sie sich nicht auf gegenteilige Auskünfte der Souvenirhändler.
Verzichten Sie lieber auf Souvenirs wie: Raubtierfelle, Elfenbein, lebende/ausgestopfte Tiere, Produkte aus Schildpatt, Kroko- oder Schlangenhaut, Korallen oder Muscheln, aufgespießte Schmetterlinge, Kakteen und Orchideen.
Auch der deutsche Zoll beschlagnahmt alle Souvenirs aus Tier- und Pflanzenprodukten ohne amtliche Begleitpapiere. Es drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro, in schweren Fällen drohen sogar Haftstrafen.

Verwendete Quellen:
⇒ Auswärtiges Amt

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