Fahrgastrechte - Ihre Rechte im Detail

Fahrgastrechte.der – das sind die meisten Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland – hoffen, dass Sie unsere Internetseite besuchen, um sich vor einer Reise über Ihre Rechte im Eisenbahnverkehr zu informieren.

Sollten Sie unsere Seite besuchen, weil Ihnen während einer Reise Unannehmlichkeiten aufgrund von Zugverspätungen, Ausfall von Zügen oder Versäumnis von Anschlusszügen entstanden sind, bitten wir Sie aufrichtig um Entschuldigung!

Seit dem Inkrafttreten der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr am 3. Dezember 2009 gelten einheitliche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Deutschland. Sie räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein und gelten für alle Züge, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden.
Diese Fahrgastrechte gelten nur im Eisenbahnverkehr. Für Verspätungen, die bei U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen oder Taxi entstehen, besteht kein Entschädigungsanspruch.
Auf dieser Seite möchten wir Sie über Art und Umfang der Fahrgastrechte informieren und Sie damit bei der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen unterstützen.
  
Um es Ihnen bei der Geltendmachung der Fahrgastrechte so komfortabel wie möglich zu machen, haben wir für die Eisenbahnverkehre einen einheitlichen Vordruck, das "Fahrgastrechte-Formular", entwickelt, mit dem alle unterschiedlichen Ansprüche geltend gemacht werden können. Außerdem haben wir ein zentrales „Servicecenter Fahrgastrechte“ eingerichtet, das alle Ansprüche für Fahrten bearbeitet, an denen mehr als eine Eisenbahn beteiligt war. Nähere Informationen finden Sie unter "Das Servicecenter Fahrgastrechte“.

Für Fahrkarten von Verkehrsverbünden und Ländertarifen gibt es teilweise eigene Bearbeitungsstellen für die Fahrgastrechte.

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