Schwarze Liste der EU-Kommission

In der EU gelten für den Flugverkehr Sicherheitsnormen, die zu den strengsten der Welt gehören. Zwar arbeiten die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam mit den Behörden anderer Länder an der Durchsetzung solcher Sicherheitsstandards weltweit, doch gibt es immer noch einige Fluggesellschaften, deren Betrieb unter Bedingungen erfolgt, die unter dem notwendigen Sicherheitsniveau liegen.

Deshalb hat die Europäische Kommission in Abstimmung mit den Flugsicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten beschlossen, Luftfahrtunternehmen, die für unsicher befunden werden, Landung und Start auf EU-Flughäfen zu untersagen. Die Schweiz schließt sich diesen Vorgaben an.

Auf einer "Schwarzen Liste" veröffentlicht die Europäische Kommission die Namen der Fluggesellschaften, die Flughäfen in der Europäischen Union nicht mehr ansteuern dürfen. Die Entscheidung wird auf Grundlage von Informationen der nationalen Flugsicherungseinrichtungen sowie der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) getroffen. Nach dieser Liste dürfen etwa 100 Fluggesellschaften, in der Mehrheit aus Afrika und Asien, nicht mehr im Luftraum über der EU fliegen.

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