Bundesamt für Soziale Sicherung

Seit dem 1. Januar 2020 heißt das Bundesversicherungsamt Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Der neue Name trägt dem steten Aufgabenzuwachs Rechnung und verdeutlicht die vielfältigen Prüf- und Verwaltungsaufgaben des BAS.

So hat das Bundesamt für Soziale Sicherung die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung. Darüber hinaus verwaltet das BAS den Gesundheitsfonds und führt den Risikostrukturausgleich sowie den Finanzausgleich in der sozialen Pflegeversicherung durch. Die Mutterschaftsgeldstelle im Bundesamt für Soziale Sicherung bearbeitet Anträge auf Mutterschaftsgeld von Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, aber nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind.
 

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