Themenübersicht Naturgewalten / Elementarschäden

Als Elementarschäden werden Schäden, die durch Elementar- bzw. Naturgewalten entstehen genannt. Diese Schadensarten spielen beim Abschluss einer Wohngebäude- und / oder Hausratversicherung eine immer wichtigere Rolle. Naturkatastrophen wie etwa Erdbeben, Überschwemmungen oder Lawinen sind oftmals ruinös. Durch eine Elementarversicherung können sich Mieter oder Immobilienbesitzer gegen folgende Naturgefahren versichern:Überschwemmungen, Rückstau, Hochwasser, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdfall, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch. Bei sämtlichen Schäden durch Naturgefahren müssen Versicherte diverse Obliegenheiten (Versicherungspflichten) einhalten. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Elementarschäden zu treffen. Hierzu gehört beispielsweise der Einbau von Rückstauklappen zum Schutz vor Überschwemmungsschäden. Elementarversicherungen enthalten meist Ausschlüsse (z.B. Sturmflut, Katastrophengebiete, Krieg) und oftmals eine Wartezeit sowie einen Selbstbehalt. Je nach Gebiet können Versicherungsleistungen ausgeschlossen oder werden nur zu besonderen Bedingungen angenommen.

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