Themenübersicht Bauschutt verwertbar (AVV 17 01 07)
Zum verwertbaren Bauschutt zählen ausschließlich mineralische Stoffe, aus Abbrüchen von Gebäuden, aus Baumaßnahmen im Hoch- und Tiefbau oder aus Renovierungsarbeiten im privaten Bereich. Zum Beispiel: Mauerwerk, Ziegel, Fliesen, Keramik, Beton, Pflastersteine, Natursteine, Waschbecken, Toilettenschüsseln, Marmor. Diese Bauschuttsorten können nur dann als verwertbarer Bauschutt entsorgt werden, wenn keine anderen Materialien (Fremdstoffe) wie z.B. Folie, Styropor, Tapetenreste, Holzreste, Kabelabschnitte o.ä. anhaften oder enthalten sind. Wird zerkleinert und gilt als Recycling für Auffüll- und Unterbaumaterial.