Themenübersicht Sterbeurkunde
Spätestens am dritten Werktag nach dem Todesfall müssen Sie diesen beim Standesamt anzeigen in dessen Bereich der Todesfall eingetreten ist. Das Standesamt erstellt dann die Sterbeurkunde, in der alle wichtigen Angaben zur Person und zum Tod des Verstorbenen vermerkt werden.