Themenübersicht Verhinderungspflege
Jeder Mensch braucht mal eine Verschnaufpause, auch wenn er Pflege gerne macht. Der Gesetzgeber hat dieses bei der Einführung des Pflegeversicherungsgesetztes bedacht. Eine Pflege über 24 Stunden, an 7 Tagen in der Woche, Monate, wenn nicht sogar Jahre, bringt jede Person an ihre Leistungsgrenze. Nicht selten sind Ungeduld oder Reizbarkeit die Folgen einer solchen Überlastung, die dann gleich wieder mit Schuldgefühlen einhergehen.