Themenübersicht Die Gesetzliche Betreuung
Wer als Erwachsener seine eigenen Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Erkrankung beziehungsweise körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr ganz oder teilweise regeln kann, findet Hilfestellung und Vertretung im Rahmen der gesetzlichen Betreuung. Dabei wird in jedem Einzelfall durch das Betreuungsgericht geprüft, welche Angelegenheiten Betroffene noch regeln können und wo Unterstützungsbedarf besteht.