Themenübersicht Gesetze und Gesetzestexte

► 1974 wurde erstmals das Leben der Menschen in Heimen durch ein Gesetz, das Heimgesetz (HeimG) bundeseinheitlich geregelt. ► Der Bund hat durch die Schaffung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) 2009 einen großen „Schirm“ geschaffen, der für das gesamte Bundesgebiet den vertragsrechtlichen Teil regelt. ►Die Länder kümmern sich seither um den ordnungsrechtlichen Teil, der die Beratung und Überwachung der Heime betrifft.  Jedes Bundesland musste daher ein eigenes Landesheimgesetz schaffen und eigene entsprechende Verordnungen  erlassen.► Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen bestimmt das Sozialgesetzbuch V. Private Krankenversicherungen sind daran nicht gebunden. ► Das Sozialgesetzbuch IX bestimmt die Rechte behinderter Menschen. Auch wer Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis hat, ist hier geregelt. ► Im Sozialgesetzbuch XI ist festgelegt, welche Leistungen die Pflegeversicherung erbringt und unter welchen Voraussetzungen Versicherte anspruchsberechtigt sind. ► Sozialgesetzbuch XII regelt, wer aufgrund von Krankheit oder Alter Anspruch auf Sozialhilfe hat und in welchem Fall ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege besteht.

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