Themenübersicht Europäisches Recht
Das EU-Recht gliedert sich in Primärrecht und Sekundärrecht. Die Verträge, d. h. die primären Rechtsvorschriften, sind die Grundlage für das Tätigwerden der EU ganz allgemein. Die sekundären Rechtsvorschriften, also Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen und Beschlüsse, leiten sich von den in den Verträgen festgelegten Grundsätzen und Zielen ab.