Themenübersicht Verkehrs-Rechtsschutz

Versicherungsschutz besteht für jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer neu hinzukommende Kfz, das auf den Versicherungsnehmer zugelassen oder von ihm angemietet wird. Andere berechtigte Fahrer oder Insassen der Fahrzeuge sind mitversichert. Abweichend kann auch nur ein bestimmtes Fahrzeug versichert sein, welches im Versicherungsschein ausdrücklich aufgeführt ist. (Quelle: www.bundderversicherten.de)

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