Themenübersicht Reisen mit Betäubungsmitteln

Wer auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel angewiesen ist, darf diese grundsätzlich auch auf Auslandsreisen mitnehmen, um seine medizinische Versorgung sicher zu stellen. Patientinnen und Patienten müssen aber einige Regeln beachten, damit es bei der Einreise oder am Urlaubsort nicht zu Problemen mit dem Zoll oder der Polizei kommt. Darauf macht zu Beginn der Urlaubszeit die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufmerksam. Grundsätzlich gilt: Betäubungsmittel, die nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) von einem Arzt verschrieben wurden, können in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als persönlicher Reisebedarf für 30 Tage mitgeführt werden. Hier findeh Sie umfassende Informationen, Reiseformulare und Adressen.

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Reisen in Zeiten von COVID-19

Während und vor der Reise sind wichtige Vorschriften und Informationen für einen sicheren und entspannten Urlaub zu beachten. Auf unserer Sonderseite in der Kategorie Gesundheit und Medizin haben wir die wichtigsten Adressen und Links für einen erholsamen und sicheren Reiseverlauf zusammen gestellt. So haben Sie vor- während und nach der Reise alle wichtigen Informationen rasch zur Hand. Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Urlaub.

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